Abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Jetzt anmelden und Teil der Community werden!

Genehmigung für Fotos

profile.country.de_DE.title
father-o
Besucher

Genehmigung für Fotos

Hallo,
ich war letztens auf dem Olympiaturm München. Dort wurde mir bedeutet, dass ich für die Veröffentlichung der Fotos, die ich von dort oben machen würde, eine Genehmigung der Pressestelle bräuchte. Solange ich die privat nutzen würde, wäre das kein Problem.
Kennt sich jemand mit sowas aus? Ist das rechtens? Gilt das für "alle Türme" der Republik?
Danke!

father-o

16 ANTWORTEN 16
profile.country.de_DE.title
robertr-----1pcycv
Besucher

DAS meinte ich mit der Behandlung im Einzelfall Ulrich, und es ist auch immer Auslegungssache , wenn ich z.B. den Fernsehturm als Einzelgebäude rausstelle DANN könnte evtl. ein Problem bestehen , wenn ich aber den Fernsehturm im Rahmen einer Stadtansicht ablichte (also nicht als Hauptmotiv) dann sollten keine Bedenken bestehen , beim Markenrecht sind die deutschen Gesetze bzw. deren Auslegung allerdings knallhart !

profile.country.CH.title
ajuchli
Mitglied

Hallo Leute

Die Rechtslage kenne ich nicht im Detail aber hier in der Schweiz ist es so (wurde mir jedenfalls so mitgeteilt), dass ich für Aufnahmen, welche von einem nicht öffentlichen Gebäude, Gelände oder Platz aus mache, eine Genehmigung benötige. Liegt diese also nicht vor und ich werde nicht am Fotografieren gehindert, tut das nichts zur Sache. Die gemachten Aufnahmen darf ich auch dann nur zu redaktionellen und privaten Zwecken nutzen. Vielfach ist es aber so, dass wenn so gemachte Aufnahmen einmal im Kasten sind, niemand mehr den genauen Standort eruieren und somit sind auch keine Probleme zu erwarten. In London habe ich aus diesem Grund für eine Aufnahme drei Anläufe benötigt. Beim dritten Mal hatte war ich schneller wie der Portier 😉

EIn anderes Beispiel ist das Ablichten von Waren, Marken und Muster usw. welche mit Schutzrechten belegt sind. Ein schönes Beispiel ist hier der Eifelturm. Diesen kann ich am Tag fotografieren und das Bild auch kommerziell weiterverwenden. Dasselbe Motiv, aufgenommen in der Nacht, darf ich aber nicht kommerzialisieren oder anderweitig verwenden (privat usw. ausgenommen). Der Grund ist die Beleuchtung, welche über entsprechende Schutzrechte verfügt.

Was will man sagen, mir ist die Rechtslage ein wenig zuwider und ich möchte eigentlich foten und mich nicht mit Anwälten und Rechtsauskünften umherschlagen, nur um sicher zu sein ob, wie und wann ich dann ein Bild machen darf.

cheers
Andy

oldguest
Besucher

Was will man schon sagen, zum deutschen "Rechtssystem"...

Raubkopierer werden 5 Jahre eingesperrt, Kinderschänder oftmals nur 2 Jahre...
Erst wird die Mehrwertsteuer auf 19% angehoben, ein paar Jahre später spricht man von Steuersenkungen...
Das Gesundheitssystem wurde reformiert. Jeder darf jetzt 10 Euro pro Quartal bezahlen und Ärzte "sterben am Hungertod"...

Es ließen sich sicher noch mehr Beispiele finden, aber das soll jetzt nicht Thema in diesem Thread sein.

Ich habe hier auch noch mal einen Link, der konkret das Veröffentlichen von Fotos mit Personen regelt.

LG, Frederik.

oldguest
Besucher

Was will man schon sagen, zum deutschen "Rechtssystem"...

Raubkopierer werden 5 Jahre eingesperrt, Kinderschänder oftmals nur 2 Jahre...
Erst wird die Mehrwertsteuer auf 19% angehoben, ein paar Jahre später spricht man von Steuersenkungen...
Das Gesundheitssystem wurde reformiert. Jeder darf jetzt 10 Euro pro Quartal bezahlen und Ärzte "sterben am Hungertod"...

Es ließen sich sicher noch mehr Beispiele finden, aber das soll jetzt nicht Thema in diesem Thread sein.

Ich habe hier auch noch mal einen Link, der konkret das Veröffentlichen von Fotos mit Personen regelt.

LG, Frederik.

profile.country.DE.title
Jotel-----
Mitglied

Also ich sehe das schon etwas differenzierter. Wir wollen alle unsere Intimsphäre und den Schutz unserer Güter, und dann beschweren wir uns wieder wenn wir nicht alles fotografieren dürfen. Ohne Regelungen geht es nicht, und mit geht es offensichtlich auch nicht.
So schwer ist es doch gar nicht. Im Zweifel muß man eben auch mal Fragen, oder mit einem Vertrag arbeiten. Und in seltenen Fällen muß man auch mal respektieren das Fotografieren eben nicht gestattet ist.
LG Jürgen

profile.country.CH.title
ajuchli
Mitglied

Jotel schrieb
> .... So schwer ist es doch gar nicht. Im Zweifel muß man eben auch mal Fragen, oder mit einem Vertrag arbeiten. Und in seltenen Fällen muß man auch mal respektieren das Fotografieren eben nicht gestattet ist.

Sicher, im Grundsatz nicht aber manchmal wird es echt knifflig und ich probiere diesen Geschichten daher aus dem Weg zu gehen. Das kann ich machen, da ich in der Regel nicht zwingend auf dieses oder jenes Motiv angewiesen bin und es oftmals auch Alternativen gibt. Ist eben eher der pragmatische Ansatz, welcher für Profis vielfach nicht zur Diskussion steht.

Grüsse
Andy

profile.country.de_DE.title
father-o
Besucher

Also ich hatte mal gehört, dass man alles fotografieren darf, was man von öffentlichem Grund aus sieht. Außer Personen natürlich. Genau das macht sich ja Google mit G.Streetmaps zunutze.
Ich hatte zu diesem Thema (Foto vom Olympiaturm) einen Anwalt befragt, der meinte, das Fotoverbot müsste dann schon an der Kasse aushängen oder auf der Eintrittskarte vermerkt sein.
Es ging übrigens, um genau zu sein, nicht um ein Foto vom Turm, sondern um Fotos, die von der Aussichtsplattform des Turms aus gemacht wurden.
father-o