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Fotos vom Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt ???

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U.R.S.
Neues Mitglied

Fotos vom Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt ???

Hallo Sonus-Gemeinde 🙂

nachdem ich am vergangenen Donnerstag in Berlin als "Zaungast" Fotos vom Feuerwerk der Pyro-Musikale auf dem Flughafen Tempelhof gemacht habe, macht mir jemand erheblichen Stress wegen der Veröffentlichung dieser Fotos im Internet, u.a. in der Fotocommunity und auch hier im Club-Sonus.
Nicht nur, das dieser Mensch mich als Trottel beschimpft und allgemein seine Wortwahl recht primitiv ausfällt, scheint es von Seiten der Veranstalter tatsächlich erhebliche Einschränkungen bei den Fotos zu geben.
So darf unter anderem ein Foto nur 600 Pixel auf der längsten Seite aufweisen und muss auch mit dem Hinweis "PYROMUSIKALE 2009" und einem Link oder Link-Text "www.pyromusikale.de" versehen sein.
Angeblich wird mit einer speziellen Software das Internet nach Verstössen durchforstet, welches dann mit mit Kosten für Anwalt und Schadensersatz zwischen 500 und 2500 Euro geahndet wird.
Die benannte Strafe soll selbst dann fällig werden, wenn aus Unwissenheit diese Fotos im Internet eingestellt werden.

Dazu meine Frage:
Ist es rechtens und auch rechtlich durchsetzbar, dass ich von einem Ereignis, wie z.B. diesem Feuerwerk, welches ich ungehindert aus größerer Entfernung sehen konnte, keine angefertigten Fotos ohne Einschränkungen im Internet zur nicht kommerziellen Verwendung zeigen darf?
Ich war NICHT auf dem Gelände des Flughafens Tempelhof, sondern etwa 500 - 700m entfernt auf dem Dach eines Parkhauses und habe von dort Fotos gemacht.
Das Feuerwerk war generell von mehreren Stadtteilen Berlins aus zu sehen und wurde auch noch in mehr als 16 km Luftlinie deutlich gehört.

Sofern ich nur "Zaungast" bin, ist es da für mich zumutbar, das Internet wegen eventueller Foto-Einschränkungen zu durchforsten, damit ich nicht unwissentlich in diese Falle tappe? Für mich entsteht hier der Eindruck der Abzocke.

Ein Feuerwerk entsteht am Nachthimmel, also vor dunklem Hintergrund. Im Idealfall ist nur das Feuerwerk und nichts von der Umgebung (Bäume, Häuser, Masten usw.) zu sehen. Wie möchte man mir dann nachweisen, das dieses Foto von genau einem bestimmten Feuerwerk aufgenommen wurde. Es mag gewisse charakteristische Merkmale bei einem Feuerwerk geben, wie z.B. den Hanabi-Feuerwerkskörpern, welche bei der Pyro-Musikale verwendet wurden, geben. Wie aber will man mir dann genau nachweisen, dass das Foto von genau dieser Veranstaltung ist (mal von den Exif-Daten wie Datum und Uhrzeit abgesehen, denn diese sind veränderbar).

Den Sinn und Zweck dieser Verbote verstehe ich irgendwo nicht. Wem schade ich mit der Veröffentlichung eines Fotos vom zerplatzen eines Feuerwerkskörpers?
Wenn die Veranstalter eine derartige Angst haben, das Fotos veröffentlicht werden, dann sollten zukünftig solche Feuerwerke hinter einem mehrere hunderte Meter hohem Zaun abgebrannt werden, nicht ohne die zahlenden Zuschauer vorher nach Kameras und Handys zu durchsuchen und diese zu beschlagnahmen.

Eure Meinung hierzu interessiert mich sehr.

Gruss Ulli

24 ANTWORTEN 24
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michael_-----
Besucher

Ja, okay, das ist richtig.
Abe rmal im ernst, ist es wirklich so schlimm, bei Fotos im Web die Größe auf 600 zu reduzieren und 2 Textzeilen zu integrieren?
Wie oft schmücken sich dritte mit den Fotos ganz anderer.. 😞

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pingu_
Alter Hase

Die Textzeilen zu integrieren, das finde ich noch gar nicht das Schlimmste. Aber die Größe, das soll doch jeder selber beurteilen. Wer sein Foto nicht geklaut haben will, sollte ohnehin andere Maßnahmen verwenden. Oder es ganz sein lassen. Ich glaub das ist nur ein doofer Vorwand, damit sie ihre Fotos selber machen können und verkaufen.



Bitte verzichtet bei mir auf Kudos! Nehmt euch lieber Zeit, zu einem Bild was zu schreiben statt 10 Kudos zu vergeben. Ich hab meine Kudosanzeige eh abgeschaltet. Eure Kudos sind bei mir umsonst.

Pingu wirft noch einen Gruß hinterher... Mitglied im Club seit Juli 2008. Möge dein nächstes Bild dich mehr zufrieden stellen, als das gerade gemachte!
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U.R.S.
Neues Mitglied

Hallo Michael,
ich sträube mich grundsätzlich nicht dagegen zwei Textzeilen _unter_ dem Foto zu integrieren.
Ich erkenne nur den Sinn nicht, wenn man mir Pixelgenau vorschreibt wie gross mein Foto sein darf. Meine eingestellten Fotos lagen im Durchschnitt bei etwa 800 Pixel auf der längsten Seite, also ein großer Verstoß gegen die Vorschriften des Veranstalters.
Seien wir doch mal ehrlich, was soll jemand mit dieser Größe anfangen können. Sicherlich wird sich niemand mit einer solch geringen Auflösung abgeben wollen.

Mich stört vielmehr daran, das mit Abmahnungen gedroht wird, nur weil bei jemandem das Pixel-Maßband ein klein wenig mehr anzeigt und ich mich deswegen abzocken lassen soll.
Ich fotografiere weil es mir Spass macht, aber dieser Spass vergeht mir langsam bei all den Einschränkungen. Bei fast jedem Foto muss ich überlegen, ob ich nicht eventuell irgendwo Anlass geben kann, das jemand das große Geld wittert um abzukassieren.
Langsam muss man ja wirklich aufpassen, das nicht irgendwo in einer Ecke eines Fotos eine zerknüllte Zigarettenschachtel einer Firma mit höckrigen Tieren in der Ecke liegt und ich wegen versteckter Werbung eins übergebraten bekomme. Oder es hat jemand eine unverkennbar geformte Flasche mit einer fast schwarzen, klebrigen und eklig süßen Flüssigkeit in der Hand und der Markenname ist erkennbar, dann bekomme ich Ärger weil ich dieses Foto gemacht habe.
Das ist es, was mich so ärgert, das heutzutage alles strengstens reglementiert wird und es dann offensichtlich rechtens ist denjenigen juristisch zu belangen.

Mir geht es schlicht und einfach darum, das ich dieses Feuerwerk von einem öffentlichen Raum aus - _nicht_ vom Veranstaltungsgelände - aus sehen und somit auch fotografieren kann.
Meines Erachtens nach fällt dies mit unter die Rubrik "Panoramafreiheit".
Sofern der Veranstalter nicht möchte, das dieses Feuerwerk von ausserhalb des Veranstaltungsplatzes gesehen und fotografiert werden kann, soll er dann einen mehrere hundert Meter hohen Zaun um das Veranstaltungsgelände aufbauen.

Gruss Ulli

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MichaelDriesch
Besucher

Die verlangen für diesen Event einen Eintrittspreis und bei Bildern oder Videos einen zusätzlichen Hinweis darauf. Ich persönlich empfinde dies als eine Art Schleichwerbung, denn wenn man zusätzlich schreibt "Pyromusikale" weist es ja nur auf diese Veranstaltung hin !!!

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Retired_282425
Alter Hase

Finde das auch langsam auch als eine Zumutung, diese ständige Einschränkung der Panoramafreiheit. Vernebeln mit ihrem Qualm meinen freien Blick auf den Sternenhimmel, das wäre doch wohl auch für eine Abmahnung gut, und wollen dann auch noch für eine Dokumentationsaufnahme dieser Umweltverschmutzung abkassieren. Das darf doch wohl nicht wahr sein.
VG GFS

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DidiS-----
Mitglied

Moin, Moin,
wie weit es rechtends ist, von einem Gelände außerhalb des Veranstaltungsraumes Bilder zu machen, entzieht sich meiner Kenntnis. So etwas lässt sich nur juristisch klären. Das man sich aber mittlerweile Urheberrecht kaufen kann, dafür sind Technokraten verantwortlich die solche Sachen genehmigen. Das ein Veranstalter innerhalb des Besucherraumes ein Fotografierverbot aussprechen kann, wäre für mich noch verständlich, da es sich hier um Hausrecht handelt. Auch bei Personen würde ich es befürworten, das man sie nicht ungefragt überall darstellen darf. Bei diesem Feuerwerk sehe ich außerdem keine Kunst, sondern eher eine Selbstdarstellung des Initiators, der sicherlich mit viel Arbeitsaufwand eine Planung erstellt hat wann welcher Feuerwerkskörper gezündet werden muss. Auch muss ich damit rechnen das bei solch einem Spektakel, das weithin sichtbar ist, Fotos gemacht werden auf die ich keinen Anspruch haben kann. Das es ein Urheberrecht geben sollte um Plagiate und unzulässige Kopien zu verhindern befürworte ich schon, das ich aber bei jedem Foto erst mal nachschlagen muss wessen Rechte ich gerade mal wieder verletzen könnte, das ist kontraproduktiv, hier wird eher die Kunst unterdrückt als das sie gefördert wird. Auch würde ich mein Bild nicht reglementieren lassen, indem ich mich verpflichte eine bestimmte Größe einzuhalten und dann noch ein viertel davon mit irgendwelchen Hinweisen zu verunstalten, dann lasse ich es ganz. In diesem Forum will ich ja meine Bilder nicht vermarkten, sondern nur Gleichgesinnten zur Ansicht zur Verfügung stellen, nicht mehr und nicht weniger. Das unser Urheberecht anscheinend schon einigen Schmieren – Advokaten in die Hände gefallen ist sieht man schon deutlich an die Vermehrung sogenannter Abmahnkanzleien, dazu gehören auch immer neue Reglementierungen wie zB. Gema Gebühren auf Computer und Zubehör um nur ein Beispiel zu nennen. Ich denke dieses Klientel würde es am liebsten sehen, wenn alle mit Scheuklappen herum laufen würden, die sich dann für einen bestimmten Betrag eine bestimmte Zeit lang öffnen würden. Dieses Geld würde dann so armen Künstlern wie solche, die große Veranstaltungen wie diese planen und der Rest an Spekulanten verteilt, also Geldkünstler, natürlich nach Abzug der nicht unerheblichen Verwaltungskosten.
Gruß Didi

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cmt-admin
Besucher

Wenn ich hier ein Feuerwerkbild einstelle, welches ich womöglich noch verändert habe, dann frag ich mich: Wie will ein Veranstalter feststellen ob es denn von ihm ist??? An den Farben, am Nachthimmel ?? Frag ich mal ganz blöd. LG Ortwin

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Blubbbspinat
Besucher

Mhh … die selbe Frage wie Otti hatte ich mir gerade auch gestellt … Wie will man nachweisen, dass das Bild von Feuerwerk XY aufgenommen ist.

Den Regelkatalog des Veranstalters finde ich auch mal echt lächerlich und sinnfrei. Es gibt wohl kaum einfachere Methoden, sich bei Besuchern unbeliebt zu machen und kostenlose, gute Werbung und Mund-zu-Mund-(bzw. Bildschirm zu Bildschirm)-Propaganda auszuschalten.

Die bisher schon genannten Undurchsichtigkeiten in der Rechtslage sind sicher auch dem Veranstalter bekannt u die Forderungen/Regeln auch gerichtlich sicherlich nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen, weshalb mir dieses Tam-Tam um die Bildveröffentlichungen eher als reine Schikane erscheint.

Echt traurig.

profile.country.DE.title
jot-ge
Vielschreiber

Hallo Ulli,
ich habe mir mal die Seite von Pyromusicale durchgelesen. Das ist wirklich schon anmaßend, was die da verlangen. Aber das sind nun mal die Veranstalter und haben natürlich gewisse Rechte. In wie weit die noch greifen, wenn man, wie du, von außerhalb (öffentlichem Gelände) fotografiert, das müßte ein Jurist klären. Vielleicht gibt es ja im Club oder direkt bei Sony jemanden, der sich da auskennt. Das Ergebnis würde nicht nur mich interessieren.
Aber um allem Ärger aus dem Weg zu gehen hast du richtig gehandelt und die Bilder gelöscht. Ich glaube, bei den Beelitz-Bildern brauchen wir keine Angst haben. 1. gibt es tausende davon im Netz und 2. hatten wir ja eine Fotoerlaubnis. Herr Schmitz hat ja auch nicht explizit auf ein Verbot der Veröffentlichung hingewiesen. Er weiß, daß die Bilder im Netz auftauchen.
Ich war ja nicht bei der Pyromusicale und werde diese Veranstaltung auch in Zukunft meiden.
LG Jürgen

profile.country.DE.title
ulrich-----
Mitglied

Hier muss man ein wenig mit den Begriffen aufpassen:
* Das Urheberrecht entsteht automatisch mit dem Erstellen eines Werkes, gehört dem Schaffenden und ist in Deutschland unveräußerlich.

Nun stellt sich die Frage, ob ein Feuerwerk urheberechtlich geschützt ist oder nicht. Ich vermute ja, weil es ein gestaltetes Werk ist, ähnlich einem Text, einem Layout, einem Foto etc. Kunst braucht es dafür nicht zu sein, es muss nur eine gewisse 'Schöpfungshöhe' erreicht sein.

Fotos sind urheberechtlich geschützt. Dies schützt das Werk und den Schaffenden davor, dass dieses Werk von anderen ungefragt verwendet werden darf. Das heißt aber nicht, dass der Urheber eines Fotos dieses automatisch veröffentlichen darf. Wenn er damit zum Beispiel die Urheberrrechte eines anderen Schaffenden verletzen würde, darf er das nicht ohne dessen Einverständnis. Ich vermute mal, dass der Veranstalter seine Regeln so begründet.
* Das Nutzungs- oder Verwertungsrecht kann veräußert werden, zum Beispiel verkauft, aber auch verschenkt. Solche Weitergaben beziehen sich in der Regel auf bestimmte Einsatzzwecke, die der Rechteinhaber beschränken kann.

Auf dieser Basis will der Veranstalter wohl die Veröffentlichung dieser Fotos auf eine geringe Auflösung beschränken. Er geht davon aus, dass er ein Urheberrecht an dem Feuerwerk hat, weil dieses seiner Meinung nach eine ausreichende Schöpfungshöhe hat. Er 'verschenkt' die Verwertungsrechte aber im Rahmen seiner Einschränkungen (Auflösung).

Nun kann man sich sicher darüber streiten, ob dieses Feuerwerk Urheberrechtsschutz genießt. Ohne es gesehen zu haben, kann man das schlecht beurteilen.

Dann gibt es auch noch Ausnahmen. Wenn das Foto ein 'echtes Kunstwerk' ist, steht das kulturelle Interesse an der Veröffentlichung dieses Kunstwerk über den vorher genannten Regeln. Unter diesen Voraussetzungen darf es dann doch wieder veröffentlicht werden. Wenn es diese Ausnahmeregelung nicht gäbe, ware zum Beispiel Street Photography praktisch nicht möglich, weil man dabei oft gar keine Model Releases von den abgebildeten Personen bekommen kann.

In diesem Fall müsste man also zuerst mal klären, ob das Feuerwerk urheberrechtlich geschützt ist. Falls nicht, dürfte man die Fotos meines Erachtens veröffentlichen. Falls ja, könnte man wiederum darauf plädieren, dass das Foto ein Kunstwerk ist, dessen Veröffentlichung im kulturellen Interesse steht. Dann dürfte man auch wieder.

Tja, und der ganze Quatsch wäre gar nicht relevant, wenn der Veranstalter kapiert hätte, dass die veröffentlichten Fotos kostenlose Werbung für seine Veranstaltungen sind ...