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Fotos vom Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt ???

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U.R.S.
Neues Mitglied

Fotos vom Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt ???

Hallo Sonus-Gemeinde 🙂

nachdem ich am vergangenen Donnerstag in Berlin als "Zaungast" Fotos vom Feuerwerk der Pyro-Musikale auf dem Flughafen Tempelhof gemacht habe, macht mir jemand erheblichen Stress wegen der Veröffentlichung dieser Fotos im Internet, u.a. in der Fotocommunity und auch hier im Club-Sonus.
Nicht nur, das dieser Mensch mich als Trottel beschimpft und allgemein seine Wortwahl recht primitiv ausfällt, scheint es von Seiten der Veranstalter tatsächlich erhebliche Einschränkungen bei den Fotos zu geben.
So darf unter anderem ein Foto nur 600 Pixel auf der längsten Seite aufweisen und muss auch mit dem Hinweis "PYROMUSIKALE 2009" und einem Link oder Link-Text "www.pyromusikale.de" versehen sein.
Angeblich wird mit einer speziellen Software das Internet nach Verstössen durchforstet, welches dann mit mit Kosten für Anwalt und Schadensersatz zwischen 500 und 2500 Euro geahndet wird.
Die benannte Strafe soll selbst dann fällig werden, wenn aus Unwissenheit diese Fotos im Internet eingestellt werden.

Dazu meine Frage:
Ist es rechtens und auch rechtlich durchsetzbar, dass ich von einem Ereignis, wie z.B. diesem Feuerwerk, welches ich ungehindert aus größerer Entfernung sehen konnte, keine angefertigten Fotos ohne Einschränkungen im Internet zur nicht kommerziellen Verwendung zeigen darf?
Ich war NICHT auf dem Gelände des Flughafens Tempelhof, sondern etwa 500 - 700m entfernt auf dem Dach eines Parkhauses und habe von dort Fotos gemacht.
Das Feuerwerk war generell von mehreren Stadtteilen Berlins aus zu sehen und wurde auch noch in mehr als 16 km Luftlinie deutlich gehört.

Sofern ich nur "Zaungast" bin, ist es da für mich zumutbar, das Internet wegen eventueller Foto-Einschränkungen zu durchforsten, damit ich nicht unwissentlich in diese Falle tappe? Für mich entsteht hier der Eindruck der Abzocke.

Ein Feuerwerk entsteht am Nachthimmel, also vor dunklem Hintergrund. Im Idealfall ist nur das Feuerwerk und nichts von der Umgebung (Bäume, Häuser, Masten usw.) zu sehen. Wie möchte man mir dann nachweisen, das dieses Foto von genau einem bestimmten Feuerwerk aufgenommen wurde. Es mag gewisse charakteristische Merkmale bei einem Feuerwerk geben, wie z.B. den Hanabi-Feuerwerkskörpern, welche bei der Pyro-Musikale verwendet wurden, geben. Wie aber will man mir dann genau nachweisen, dass das Foto von genau dieser Veranstaltung ist (mal von den Exif-Daten wie Datum und Uhrzeit abgesehen, denn diese sind veränderbar).

Den Sinn und Zweck dieser Verbote verstehe ich irgendwo nicht. Wem schade ich mit der Veröffentlichung eines Fotos vom zerplatzen eines Feuerwerkskörpers?
Wenn die Veranstalter eine derartige Angst haben, das Fotos veröffentlicht werden, dann sollten zukünftig solche Feuerwerke hinter einem mehrere hunderte Meter hohem Zaun abgebrannt werden, nicht ohne die zahlenden Zuschauer vorher nach Kameras und Handys zu durchsuchen und diese zu beschlagnahmen.

Eure Meinung hierzu interessiert mich sehr.

Gruss Ulli

24 ANTWORTEN 24
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feyd-rauta
Besucher

Das ist der Punkt.

Reklame fuer Null Komma Null.

Es geht "NUR" um ein Feuerwerk, also wirklich nichts weltbewegendes oder einzigartiges.

Es war jedenfalls schoen BIlder hier zu sehen.

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U.R.S.
Neues Mitglied

Hallo Namensvetter Ulrich 🙂
Dein letzter Satz trifft genau den Kern der Sache, aber das muss dieser Veranstalter wohl erst noch begreifen lernen.
Diese ganze Geschichte haben natürlich auch Kollegen von mir mitbekommen und mittlerweile haben mir sieben Kollegen gesagt, wenn das da so läuft dann werden sie im nächsten Jahr dort _nicht_ hingehen, obwohl sie das vor hatten, nachdem sie meine Fotos vom Feuerwerk gesehen haben.

Vielleicht steht dann mal eines schönen Tages der Veranstalter mit seinem Feuerwerk alleine da.

Wäre doch auch eine Idee für Feuerwerksveranstalter, wenn aus den einzelnen zerplatzenden Feuerwerkskörpern zigtausende Metallstreifen mit dem Aufdruck "Copyright by ... " zur Erde flattern würden, dieser Copyright-Vermerk wäre dann unübersehbar auf jedem Foto enthalten 🙂

Gruss Ulli

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fototrainer
Besucher

Hi,

hier kann nur ein Rechtsanwalt helfen.

Meinem persönlichen Empfinden nach gebe ich Ulrich recht der sagt ein Feuerwerk kann ein Kunstwerk sein. Allerdings wage ich zu bezweifeln das ein Foto ein solches Kunstwerk auch nur ansatzweise wiedergeben kann. Bei einem Video sähe das in meinen Augen anders aus.

Schade eigentlich das man im "Rechtsstatt" schon so verunsichert ist das man sich nicht mehr ohne Rechtsanwalt trauten kann ein Foto des Luftraumes vor seiner Haustür zu veröffentlichen. Und ich dachte immer wenigstens hier dürfet man noch gefahrenlos auslösen. ...

Gruß aus Köln vom Islandheimkehrer

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U.R.S.
Neues Mitglied

Hallo noch mal,

in der Fotocommunity habe ich von Gunda folgende Nachricht zum Thema Pyromusikale erhalten:
"... habe Antwort von der FC bekommen...solltest Du auf dem Platz direkt bei der Veranstaltung gewesen sein, dann musst Du Dich an die beschriebenen Vorlagen (www.pyromusikale.de) halten, wenn nicht, darfst Du mit Deinen Bildern machen, was Du willst!! ..."

Das ist eigentlich auch genau die Meinung die ich vertrete.
Nur da stellt sich wiederum die Frage, wie will der Veranstalter feststellen, von wo aus die Aufnahmen entstanden sind. Ich könnte ja direkt _vor_ dem eingezäunten Veranstaltungsgelände gestanden haben, bzw. gibt es gute Teleobjektive, mit denen ich störendes Beiwerk wie Masten, Häuser, Bäume etc. weitgehend umgehend kann.

Ich glaube, da gibt es so viele rechtliche Fragen die noch offen bleiben und wo es noch so manches juristische Schlupfloch gibt. Sich damit zu befassen, nur um ein paar Fotos in Communities zeigen zu können, ist mir den ganzen Aufwand nicht wert.
Ich will Spass und Freude an meinem Hobby haben und da möchte ich den Stress von fernhalten.

Gruss Ulli

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sonnfred
Besucher

Hallo Ulli,

reg dich nicht auf, das hat wenig Sinn. Als direkter Veranstaltungsteilnehmer wäre dir die Photorestriktion bekannt gewesen, als Zaungast halt nicht.
Die ganze Sache ist mal wieder so richtig typisch Deutsch......
Ob die Vorstellungen des Veranstalters vor einem Gericht Bestand hätten, bezweifle ich. Immerhin hat der Veranstalter ja das optische Erlebnis auch Nichtzahlern frei zugänglich gemacht und die Raketen hatten auch keinen Copyrightblitz extra 🙂
Aber am einfachsten ist es wirklich, du löschst solche Bilder aus dem Netz. Der finanzielle Atem solcher gieriger Veranstalter, die das eh nur machen um ihre eigenen Fotos verkaufen zu können, ist bei einem Rechtsstreit eindeutig länger und es nützt dir nichts, wenn du zwar Recht hast und vllt. auch bekommst aber dann pleite bist.

Ich für meinen Teil meide Veranstaltungen, die derartigen Umgang mit Leuten haben. Nichtverdientes Geld ist nunmal das einzige, was Kaufleute ärgert 🙂
Sogar manche Zoo´s gehen mit unserem Hobby entsprechend um.
Schau dir mal diesen Link an:

http://www.zooliste.de/

Da weiß man doch gleich, wo man denn nicht hingeht ......


Grüße
Andi